Alle Artikel in: Aus der Zeitschrift

Lohndumping: Erleichterungen für die Transportwirtschaft

Mit dem Bundes­gesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz und das Sozial­betrugsbekämpfungs­gesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausge­geben am 22. 5. 2017, wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienst­leistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit 1. 6. 2017 in Kraft und werden hier von Dr. Andreas Gerhartl überblicksweise dargestellt.

Das Wiedereingliederungsteilzeit­gesetz

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeit­gesetz, BGBl I 2017/30, ausge­geben am 18. 1. 2017, wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess gesetzlich implementiert. Die Wiedereingliederungsteilzeit enthält sowohl arbeits- als auch sozial­rechtliche Aspekte. Im Folgenden werden die neuen Bestimmungen überblicksweise dargestellt.

Zurechnung von sonstigen Bezügen, die das Vorjahr betreffen

Die unbegründete Verschiebung der Auszahlung einer verein­barten freiwilligen Abfertigung durch den Arbeitgeber ist als Willkür zu qualifizieren und steht der begünstigen Besteuerung für Nachzahlungen im Sinne des § 67 Abs 8 lit c EStG entgegen. Eine im Jänner für das Vorjahr getätigte Nachzahlung von Arbeitslohn ist im Lohnzettel für das Vorjahr zu erfassen und die Lohnsteuer ist für das Vorjahr abzuführen ( BFG 13. 4. 2016, RV/3100371/2013).

Steuer­pflichtige Mitarbeiterrabatte: Laufende oder sonstige Bezüge?

Seit der Neuregelung der Mitarbeiterrabatte mit dem Steuerreform­gesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118 (siehe ausführlich Prinz, Änderungen im Bereich der Steuer- und Beitrags­befreiungen, PV-Info 8/2015, Seite 14 ff), wurde immer wieder die steuer­rechtliche Behandlung jener Teile der Mitarbeiterrabatte in der Lohn- und Gehaltsver­rechnung zur Diskussion gestellt, die nicht steuerfrei abgerechnet werden können. Insbesondere aus der jüngeren Judikatur des VwGH ergibt sich, dass die Abgrenzung von laufenden und sonstigen Bezügen nach den allgemeinen Kriterien zu erfolgen hat und folglich die lohn­steuerliche Behandlung definiert wird.

Darf durch Sachbezüge der Netto­betrag des kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelts unterschritten werden?

Der OGH hat sich bereits mit der Frage beschäftigt, ob Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt anzurechnen sind. Im August 2015 wurde dazu vom OGH die Auffassung vertreten, dass die Anrechnung des Sachbezugs auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt unzulässig ist ( OGH 27. 8. 2015, 9 ObA 92/15t; dazu Rauch, Können Sachbezüge auf das kollektiv­vertragliche Mindest­entgelt angerechnet werden? PV-Info 11/2015, Seite 24 ff). Davon ist die Frage zu unterscheiden, ob durch einen Sachbezug neben dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt der Netto­betrag, der sich aus dem kollektiv­vertraglichen Bruttomindest­entgelt ergibt, unterschritten werden darf.