Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/64, ausgegeben am 22. 5. 2017, wurden administrative Erleichterungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in der Transportbranche festgelegt. Diese treten mit 1. 6. 2017 in Kraft und werden hier von Dr. Andreas Gerhartl überblicksweise dargestellt.
Veröffentlicht am 27.6.2017
Schreibe einen Kommentar