Autor: Redaktion

Echter oder freier Dienst­vertrag?

Die Frage, ob ein echter Dienst­vertrag oder doch ein freier Dienst­vertrag vorliegt, ist immer das Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden Gesamtabwägung. Der Frage, ob die besonderen Umstände des Einzelfalls auch eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten, kommt in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung zu; sie rechtfertigt keine außerordentliche Revision.

PV-Info KW05/2018

Die Themen vom 26.01.2018 bis zum 01.02.2018:
– Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
– Lohn- und Sozialdumping: Die Unterscheidung zwischen Naturalentgelt und Aufrechnung
– Wirksamkeit der Konkurrenzklausel und Karenzabgeltung
– Kein Insolvenz-Entgelt für die Wertminderung eines Fahrzeugs
– Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Überlassene Arbeitskräfte und innerbetriebliche Arbeitszeitreduktion

Sieht der anzuwendende Kollektiv­vertrag vor, dass eine Vollzeitbeschäftigung beim Überlasser in entgeltlicher Hinsicht dem gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Vollzeitäquivalent des Beschäftigers auch dann zu entsprechen hat, wenn die Arbeitszeit innerbetrieblich reduziert wurde, so würde es eine Umgehung darstellen, wenn der Überlasser mit der überlassenen Arbeitskraft eine Teilzeit­vereinbarung im Ausmaß der beim Beschäftiger nur innerbetrieblich reduzierten Arbeitszeit verein­bart.

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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen

Die Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr: 528,10 Euro monatlich, im zweiten Lehrjahr: 754,40 Euro monatlich und im dritten Lehrjahr: 1.056,10 Euro monatlich. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe einer monatlichen Lehrlingsentschädigung, der am 1. 6. fällig ist.

PV-Info KW04/2018

Die Themen vom 19.01.2018 bis zum 25.01.2018:
– Aushilfskräfte: Sozialversicherungsrechtliche Neuregelung ab 2018
– KV-Abschluss für Arbeitskräfteüberlasser
– Besonderheiten bei Rückstellungen für Urlaube, Überstunden und Zeitguthaben

(Bild: © iStock)

Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeits­verhältnissen

Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeits­verhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektiv­vertraglichen Kündigungs­fristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeits­verhältnis sind durch die gesetzliche oder kollektiv­vertragliche Kündigungs­frist und den Kündigungstermin begrenzt. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.