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Aktuelles aus der Personalver­rechnung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Mag. Monika Kunesch, LL.M.

Voraussichtliche Werte für 2020

Die voraussichtlichen Werte in der Sozial­versicherung für 2020 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundes­gesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2020 beträgt 1,031. Mit dieser werden ua die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.

Höchstbeitragsgrundlage

bis 31. 12. 2019

ab 1. 1. 2020

€ 174

€ 179

€ 5.220

€ 5.370

€ 10.440

€ 10.740

€ 6.090

€ 6.265

Geringfügigkeitsgrenze

bis 31. 12. 2019

ab 1. 1. 2020

€ 446,81

€ 460,66

€ 670,22

€ 690,99

Grenz­beträge zum Arbeitslosen­versicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Die Grenz­beträge zum Dienstnehmer­anteil am Arbeitslosen­versicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr 2020 voraussichtlich:

Monatliche Beitragsgrundlage

Versicherten­anteil

Abschlag im TASY

0 %

A03

1 %

A02

2 %

A01

3 %

Monatliche Beitragsgrundlage

Lehrlings­anteil

Abschlag im TASY

0 %

A04

1 %

A05

1,2 %

Auflösungs­abgabe

Die Auflösungs­abgabe entfällt ab dem Jahr 2020.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 1) als PDF und bei Lindeonline.

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