Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 ( PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert ( § 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten. Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2019, 2) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.