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OGH: Mitarbeiterbeteiligungen erhöhen nicht die Abfertigung

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen.

Entscheidung: OGH 23. 7. 2019, 9 ObA 87/19p.

⇒   Zur Pressemitteilung des OGH.
⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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