Ein nach dem IESG dem Grunde nach gesicherter Entgeltbestandteil kann im Falle der Verjährung nicht in einen Schadenersatzanspruch umgedeutet werden (OGH 26. 2. 2019, 8 ObS 1/18g). Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.
Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 18) als PDF und bei Lindeonline.
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