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Privatnutzung eines Firmen-Kfz ist steuer­pflichtiger Sachbezug

(Bild: © iStock)

Auch wenn die private Nutzung eines Firmen-Kfz die einzige Einnahme aus dem Dienst­verhältnis ist, stellt dies einen steuer­pflichtigen geld­werten Vorteil im Sinne des § 15 EStG dar, der nach den Bestimmungen der Sachbezugs­werteVO zu bewerten und mit einem Lohnzettel zu erfassen ist (BFG 27. 11. 2018, RV/7100090/2012). Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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