Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

BFG: Großes Pendlerpauschale – Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel

(Bild: © iStock)

Die Berechnung der Wegzeiten hat einzig und alleine an Hand objektiver Verhältnisse zu erfolgen; persönliche Umstände (hier: Kinder in die Schule bringen) haben dabei außer Betracht zu bleiben.

Entscheidung: BFG 14. 6. 2019, RV/4100572/2015, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.