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Konsultations­vereinbarung zur Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland

Kollektivvertrag (Bild: © iStock)

Die deutschen und österreichischen Finanzbehörden haben sich auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland in Konsultationsgesprächen zur Auslegung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland in Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt – wie Homeoffice, Teilzeitbeschäftigung, mehrere Arbeitgeber – verständigt (BMF-Erlass vom 30. 4. 2019, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-A V 68/2019). Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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