In der betrieblichen Praxis kommt es häufig vor, dass Dienstnehmer eine laufende Geldleistung aus der Krankenversicherung beziehen (in den meisten Fällen Kranken- oder Wochengeld) und gleichzeitig von ihrem Dienstgeber Geld- und/oder Sachbezüge (Zuschüsse) erhalten. In § 49 Abs 3 Z 9 ASVG sind besondere Regelungen zur Beitragspflicht von Zuschüssen des Dienstgebers, die während der Zeit des Anspruchs auf laufende Geldleistungen aus der Krankenversicherung gewährt werden, vorgesehen. Ein Gastbeitrag von Mag. Karin Blasl.
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