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Kollektiv­vertragliche Lohnerhöhung für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe ab 1. 5. 2019

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Beim diesjährigen Lohnabschluss des Kollektiv­vertrages für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe kommt es neben einer prozentmäßigen Lohnanpassung auch zu einigen Änderungen im Rahmen­recht. Dieser Beitrag von Rudolf Grafeneder erläutert die eingeführten Neuerungen.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 3) als PDF und bei Lindeonline.

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