Mit BGBl I 2019/24, ausgegeben am 21. 3. 2019, wurde zum einen Krisenpflegepersonen ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe eröffnet. Zum anderen wurde dadurch das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit dem Kind für den Anspruch auf Familienzeitbonus gelockert. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
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