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Ansprüche für Krisenpflegepersonen und Änderungen beim Familienzeit­bonus

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Mit BGBl I 2019/24, ausge­geben am 21. 3. 2019, wurde zum einen Krisenpflegepersonen ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe eröffnet. Zum anderen wurde dadurch das Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit dem Kind für den Anspruch auf Familienzeit­bonus gelockert. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 4/2019, 7) als PDF und bei Lindeonline.

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