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Steuerliche Angemessenheit einer Schmutz­zulage

Unabhängig von den kollektiv­vertraglichen Regelungen obliegt es der Abgabenbehörde, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahren­zulagen steuerlich neben dem Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Der Angemessenheits­prüfung wohnt ein Element der Schätzung inne, weshalb bei erheblichen Abweichungen von der (Schätzungs-)Bandbreite eine steuerliche Kürzung der Zulagen vorzunehmen ist. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 4) als PDF und bei Lindeonline.

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