Die Verpflichtung des § 7f Abs 1 Z 3 AVRAG, die erforderlichen Lohnunterlagen über Aufforderung zu übermitteln, hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber das Werk im Rahmen eines Werkvertrages selbst erbringt, oder die Arbeitskräfte zum Zweck der Herstellung des Werkes einem Dritten überlässt.
Entscheidung: VwGH 13. 3. 2019, Ra 2019/11/0039.