Allgemeines, News
Schreibe einen Kommentar

BFG: Zusätzliche Fahrtkosten im Rahmen des Pendlerpauschales

(Bild: © iStock)

Sind Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem anerkannten Fortbildungskurs nur teilweise durch das Pendlerpauschale gedeckt, stehen zusätzliche Fahrtkosten zu. Dies ist im Rahmen einer Beweiswürdigung des Sachverhaltes festzustellen.

Entscheidung: BFG 7. 3. 2019, RV/7103261/2013, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.