Sind Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem anerkannten Fortbildungskurs nur teilweise durch das Pendlerpauschale gedeckt, stehen zusätzliche Fahrtkosten zu. Dies ist im Rahmen einer Beweiswürdigung des Sachverhaltes festzustellen.
Entscheidung: BFG 7. 3. 2019, RV/7103261/2013, Revision nicht zugelassen.