Erfüllt eine Herabsetzung der Arbeitszeit die Voraussetzungen nach § 14 Abs 2 AVRAG, ist die Abfertigung alt auch dann begünstigt zu berechnen ( § 14 Abs 4 AVRAG), wenn dies in der Vereinbarung anlässlich der Reduktion der Arbeitszeit ausgeschlossen wurde (OGH 19. 7. 2018, 8 ObA 29/18z). Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Der ganze Artikel (PV-Info 01/2019, 27) als PDF und bei Lindeonline.
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