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Arbeitszeit bei Außen­dienstmitarbeitern

(Bild: © iStock)

Zeiten der Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort gelten grundsätzlich nicht als Arbeitszeiten. Anderes kann aber bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort für die Fahrt etwa zum ersten bzw vom letzten Kunden zum Wohnort gelten. Die Voraussetzungen für eine Wertung derartiger Fahrten als Arbeitszeit illustriert eine aktuelle OGH-Entscheidung (OGH 24. 7. 2018, 9 ObA 8/18v). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 01/2019, 24) als PDF und bei Lindeonline.

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