Wien (OTS) – Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2018 erneut gestiegen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im Vorjahr 133.420 Mal Sanktionen gesetzt, um 21.969 Mal oder 19,7 % % öfter als 2017. Zum Vergleich: Die Zahl der von Arbeitslosigkeit Betroffenen, also jene Personen, die mindestens einen Tag im Jahr arbeitslos waren, ist im Vorjahr mit 917.706 Personen gesunken (minus 35.683).
Knapp 42 % der Sanktionen hatten das Versäumen eines Kontrolltermins (§ 49 ALVG) als Ursache. Bleiben Jobsuchende dem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern, kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme (meist wenige Tage) vorübergehend gestrichen werden. 2018 war dies 55.810 Mal (plus 583/ plus 1,06 %) der Fall. 24 % der sogenannten Sperren betreffen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Nach § 11 ALVG erhalten Jobsuchende bei Selbstkündigung die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Davon waren 2018 insgesamt 32.356 Personen betroffen, um 1.773 Personen oder 5,8 % mehr als noch 2017.