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Entlassung wegen Überschreitung der Arbeitspausen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Verstöße gegen die Arbeitszeitbestimmungen kommen zwar prinzipiell als Entlassungsgrund in Frage, den Arbeitgeber trifft aber die Beweis­pflicht dafür. Dies kann sich daher – insbesondere bei einer von der geltenden Regelung abweichenden innerbetrieblichen Praxis – als durchaus tückisch erweisen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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