BMF-Erlass zur Zinsersparnis 2019
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung für die Bewertung der Zinsersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen beläuft sich für das Kalenderjahr 2019 (unverändert) auf 0,5 % (BMF-Erlass vom 24. 10. 2018, BMF-010222/0106-IV/7/2018).
BMF-Erlass zur Bausparprämie 2019
Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2019 (unverändert) 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (BMF-Erlass vom 11. 10. 2018, BMF-010222/0107-IV/7/2018).
Grenzbetrag für Pensionsabfindungen ab 1. 1. 2019
Der Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung von Pensionen aus einer Pensionskasse erhöht sich ab 1. 1. 2019 von 12.300 € (Wert 2018) auf 12.600 € (Kundmachung der FMA, siehe https://www.fma.gv.at/pensionskassen/offenlegung).
Pensionsabfindungen bis zu diesem Grenzbetrag sind gemäß § 67 Abs 8 lit e EStG mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern, das heißt, die Versteuerung erfolgt mit der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt. Übersteigt die Pensionsabfindung diese Freigrenze, unterliegt der gesamte Abfindungsbetrag im Kalendermonat der Zahlung dem laufenden Lohnsteuertarif gemäß § 67 Abs 10 EStG .
Mag. Margot Blauensteiner
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