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Anwendung der Kassenstaatsregel auf eine liechtensteinische Musikschule?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Im vorliegenden Erkenntnis des BFG war strittig, ob die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Musikschullehrers aus der Beschäftigung an einer Musikschule in Liechtenstein (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) gemäß Art 15 Abs 4 DBA Liechtenstein in Österreich oder gemäß Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein steuer­pflichtig waren. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.

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