Im vorliegenden Erkenntnis des BFG war strittig, ob die Einkünfte eines in Österreich ansässigen Musikschullehrers aus der Beschäftigung an einer Musikschule in Liechtenstein (einer Stiftung des öffentlichen Rechts) gemäß Art 15 Abs 4 DBA Liechtenstein in Österreich oder gemäß Art 19 Abs 1 DBA Liechtenstein in Liechtenstein steuerpflichtig waren. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Entscheidung: BFG 5. 7. 2018, RV/1100202/2017
Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.
Lindeonline:
Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.