Dass im Ausland erzielte Einkünfte, die dort auch ordnungsgemäß versteuert wurden, bei steuerlicher Ansässigkeit (das heißt Wohnsitz bzw Mittelpunkt der Lebensinteressen) in Österreich auch hierzulande steuerlich von Relevanz (nämlich progressionserhöhend) sein können, ist den Abgabepflichtigen vielfach nicht bewusst. Im vorliegenden Erkenntnis hatte sich das BFG mit der daraus entstehenden Frage der Abgabenhinterziehung genauer auseinanderzusetzen. Ein Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud.
Entscheidung: BFG 22. 5. 2018, RV/3100310/2018
Der ganze Artikel (PV-Info 10/2018, 20) als PDF und bei Lindeonline.
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