Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Frage der Zulässigkeit amtswegiger Wiederaufnahmen hinsichtlich der Besteuerung von Schweizer Pensionseinkünften auseinander (BFG 29. 3. 2018, RV/5100045/2018). Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Der Beschwerdeführer bezog seit 2006 eine Pension aus der Schweiz. Er erklärte diese Einkünfte als steuerbefreite Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt. Das Finanzamt erließ zunächst erklärungskonforme Bescheide, nahm jedoch in weiterer Folge die Verfahren für die Jahre 2011 bis 2015 wieder auf, wobei die Schweizer Pensionseinkünfte in den neuen Bescheiden (2011 bis 2015) unter Anwendung der Anrechnungsmethode besteuert wurden.
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