Befristet ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wiederholt für die Dauer einer Auftragsvergabe durch das AMS an ihn, so entsteht ein als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu qualifizierender Kettenarbeitsvertrag. Eine (vermeintliche) Beendigung durch Zeitablauf ist daher als zeitwidrige Kündigung, die Anspruch auf Kündigungsentschädigung auslöst, zu werten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Etnscheidung: OGH 25. 4. 2018, 9 ObA 4/18fDer ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 23) als PDF und bei Lindeonline.
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