Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder anlässlich einer (Auslands-)Reise können nur zeitlich eingeschränkt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fällt kein Nächtigungsaufwand an, können dafür keine Werbungskosten und auch keine pauschalen Nächtigungsgelder anerkannt werden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Entscheidung: BFG 3. 5. 2018, RV/1100392/2017
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