Nach dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Kilometergeld, wenn der Arbeitgeber die Verwendung des Privat-PKW des Arbeitnehmers anordnet. Eine derartige Anordnung kann auch schlüssig getroffen werden. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Entscheidung: OGH 27. 2. 2018, 9 ObA 152/17v
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