Werden Fahrtenbücher oder Reisekostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß geführt, ist das Finanzamt durchaus berechtigt, die Höhe der anzuerkennenden Werbungskosten für berufliche Fahrten zu schätzen. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Entscheidung: BFG 16. 1. 2018, RV/2100466/2012
Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 18) als PDF und bei Lindeonline.
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