Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Entscheidung: BFG 23. 3. 2018, RV/1100544/2016
Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.
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