News, Sonderzahlung
Schreibe einen Kommentar

Keine Tagesgelder als Werbungs­kosten bei eintägigen Dienstreisen ohne Nächtigung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)Werbungs­kosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.

Lindeonline:

Sie haben noch kein Abonnement? Sichern Sie sich PV-Info als Zeitschrift mit Zugang zu Lindeonline.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.