Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes bieten. Gemäß § 162 ASVG gebührt das Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Beschäftigungsverbots (= Eintritt des Versicherungsfalles), vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Seine Berechnung scheint aber durchaus schwierig zu sein, wie die nachstehenden Entscheidungen des OGH zeigen. Ob Bonuszahlungen zur Gänze, gar nicht oder als Sonderzahlungen zu berücksichtigen sind, wie Sachbezüge in die Berechnung einfließen und wie der Bezug von Kinderbetreuungsgeld Einfluss auf die Höhe des Wochengeldes hat, musste der OGH zuletzt beurteilen. Dabei bleiben offensichtlich auch die Gerichte vor Fehlern in der Lohnverrechnung nicht verschont.
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