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Höhe des Wochengeldes bei Bonus­zahlungen und Sachbezügen

Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsver­dienstes bieten. Gemäß § 162 ASVG gebührt das Wochengeld in Höhe des durchschnittlichen täglichen Arbeitsver­dienstes der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Beschäftigungsverbots, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Ein Beitrag von Christa Kocher.