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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnneben­kosten nur der Privat­anteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanz­verwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.

Auch die am 19. 4. 2018 ausge­gebene Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern, BGBl II 2018/70, lässt Interpretationsspielraum. Der folgende Beitrag soll eine Rückschau auf die bisherigen Ansichten und eine Entscheidungsgrundlage für die Praxis bieten. Ein Gastbeitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2018, 2) als PDF und bei Lindeonline.

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