Dienstwohnungen haben als Vorteil aus dem Dienstverhältnis längst in zahlreichen Abrechnungen ihren festen Platz. Zu abgabenrechtlichen Unklarheiten zwischen der Definition der arbeitsplatznahen Unterkunft und der Dienstwohnung hatte das LVwG Tirol jüngst in Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht zu entscheiden (LVwG Tirol 31. 10. 2017, LVwG- 2017/20/0725-4). Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.
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