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Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Wie bereits in einem Vorerkenntnis vom Februar 2017 (BFG 8. 2. 2017, RV/3100163/2016) hat das BFG im Oktober 2017 abermals die im anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt (BFG 25. 10. 2017, RV/7101571/2017). Die während des Urlaubs ausbezahlte Schmutz­zulage erachtete das BFG aber ebenso als steuerlich begünstigt. Auch gegen dieses Erkenntnis ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 2/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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