Die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der steuerrechtlichen Rückstellungswerte in § 14 EStG wurden durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, und die AFRAC-Stellungnahme 27: „Personalrückstellungen (UGB)“ nicht beeinflusst.
Abfertigungsrückstellungen sind weiterhin auf Basis der fiktiven Abfertigungsansprüche zum Stichtag zu bilden; Rechnungszinssatz oder Gehaltsentwicklung haben dementsprechend keine Auswirkung. Für die Jubiläumsgeldrückstellungen werfen die neuen unternehmensrechtlichen Vorschriften aber interessante Fragestellungen auf. Ein Gastbeitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer.
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