Aufgrund der im Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), BGBl I 2015/22, durchgeführten Änderung der Bewertung langfristiger Rückstellungen hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) eine Stellungnahme zur Berechnung von Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen veröffentlicht (AFRAC-Stellungnahme 27: „Personalrückstellungen (UGB)“). Ein Gastbeitrag von Christine Schrammel.
Der ganze Artikel (PV-Info 12/2017, 17) als PDF und bei Lindeonline.
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