Im vorliegenden Fall erkannte das BFG über die Zuerkennung von Kosten für Familienheimfahrten eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers mit Familienwohnsitz in Ungarn. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Entscheidung: BFG 10. 3. 2017, RV/7103954/2016
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