Der VwGH hatte die Frage zu klären, ob Österreich ein Besteuerungsrecht an einer Abfindung zusteht, welche nach Zuzug des Steuerpflichtigen nach Österreich für ein bereits vor dem Zuzug beendetes Arbeitsverhältnis geleistet wurde und bei der das Besteuerungsrecht nach Art 15 Abs 1 DBA Deutschland vom ehemaligen Tätigkeitsstaat Deutschland nicht wahrgenommen wurde. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Entscheidung: VwGH 23. 2. 2017, Ro 2014/15/0050
Norm: § 25 EStG
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