Der OGH hat sich in einer jüngst ergangenen Entscheidung mit der Rechtzeitigkeit der Klagseinbringung bei Entlassung eines Arbeitnehmers in Elternteilzeit beschäftigt. Der Flugzeugmechaniker nahm nach der Geburt seines Kindes Elternteilzeit in Anspruch. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.
Der Arbeitnehmer war beim Arbeitgeber als Flugzeugmechaniker beschäftigt und nahm nach der Geburt seines Kindes am 9. 3. 2010 Elternteilzeit in Anspruch. Im Zuge dieser Teilzeittätigkeit wurde dem Arbeitnehmer der Diebstahl von Tischbeinen einer Werkbank vorgeworfen. Der Arbeitnehmer wurde daraufhin „unverzüglich“ am 30. 1. 2014 entlassen.
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