Das BFG hatte in mehreren Fällen die strittige Frage zu klären, ob Ausgaben für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten Werbungskosten oder Privatausgaben sind, und zwar für einen Arbeitnehmer mit All-in-Vertrag und für die Zeit einer Dienstfreistellung. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl von der WU Wien.
Entscheidungen: BFG 14. 3. 2017, RV/7103074/2009; BFG 7. 4. 2017, RV/7100288/2010
Norm: § 20 EStG
Der Beschwerdeführer war unselbständig als Arbeitnehmer tätig und verfügte über einen All-in-Vertrag. Als leitender Angestellter musste er keine Stundenaufzeichnungen führen und die Bestimmungen des AZG und des ARG waren nicht anwendbar.
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