Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer (ab 55 Jahren) angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen zum 30. 6. 2017, BGBl II 2017/278, wurde der Zielwert gemäß § 1a Abs. 3 AMPFG bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen (Bonus bzw Malus bei Erreichen bzw Nichterreichen der Branchenquoten) nicht eintreten (Quelle: Michaela Podgornik in NÖDIS Nr 13/November 2017).
Veröffentlicht am 30.11.2017
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