Welchen wesentlichen Unterschied es macht, wie man die Weisungsfreiheit eines nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführers einer Rechtsanwalts-GmbH im Anstellungsvertrag und im Gesellschaftsvertrag regelt, zeigt ein aktuelles BFG-Erkenntnis.
Im Gegensatz zu den schon ausführlich diskutierten Fällen VwGH 24. 11. 2016, Ro 2014/13/0040, VwGH 24. 11. 2016, 2013/13/0046, sowie VwGH 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0064, war die Weisungsfreiheit der Rechtsanwälte im vorliegenden Fall im Gesellschaftsvertrag verankert – mit erheblichen Konsequenzen.
Dieser Beitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer soll aufzeigen, wie man die Verträge bei Rechtsanwaltsgesellschaften gestalten muss, um Lohnsteuer- und Lohnebenkostenpflicht zu vermeiden.
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