Wird ein Dienstverhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fortgesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt gemäß § 67 Abs 3 EStG ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Entscheidung: BFG 24. 11. 2016, RV/2100674/2011
Norm: § 67 Abs 3 EStG
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