Die Beteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmenserfolg ist ein verbreitetes Modell zur Steigerung der Motivation und Loyalität der Belegschaft. Attraktiv sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle aber auch, weil die Vorteilszuwendungen meist die Liquidität nicht belasten und durch Steuerbefreiungen besonders günstig sind.
Mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105, ausgegeben am 26. 7. 2017, wurde mit Wirkung ab 1. 1. 2018 eine neue und besonders attraktive Form der steuerbegünstigten, indirekten Mitarbeiterbeteiligung geschaffen. Dieses Modell ist allerdings auf die Weitergabe von Aktien beschränkt. Ein Gastbeitrag von Mag. Thomas Kiesenhofer.
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