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Lohnzettel: Meldung der Arbeitsstätte nicht vergessen!

(Bild: © iStock)

Bitte beachten Sie, dass – wie bisher – die Adresse der Arbeitsstätte am 31. 12. oder am letzten Beschäftigungstag des Jahres im Rahmen der Übermittlung des Lohnzettels Finanz/SV (Formular L16) zu melden ist (Quelle: NÖDIS Nr 12, Oktober 2017).

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