Die Beurteilung der Zuständigkeit für den Arbeitslosengeldanspruch unechter Grenzgänger taucht in der Praxis immer wieder als Frage auf. Entscheidend ist dabei, ob es zu einer Rückverlagerung der wesentlichen Lebensinteressen in den Wohnsitzstaat kommt (B VwG 30. 3. 2017, W229 2125406-1). Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 15) als PDF und bei Lindeonline.
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