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Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für ein zweites Arbeits­verhältnis

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Nutzt ein Arbeitnehmer ein Fahrzeug, das ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und für das ein Sachbezug abgerechnet wurde, auch für dienstliche Fahrten im Rahmen eines weiteren Beschäftigungs­verhältnisses, führt die Nutzung im zweiten Dienst­verhältnis zu Werbungs­kosten. Der Einsatz ist mit dem Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder mit einem entsprechenden Anteil davon zu bewerten ( VwGH 27. 4. 2017, Ra 2016/15/0078). Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2017, 8) als PDF und bei Lindeonline.

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